Viele vermeintliche Gratisangebote im Internet überraschen Websurfer mit hohen Folgekosten. Die Verbraucherzentralen berichten, die Zahl der Beschwerden über solche Websites habe sich innerhalb eines Jahres verdoppelt.
Worauf Sie achten müssen, wie Sie sich wehren können:
"Die Beschwerden in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen haben sich diesbezüglich seit 2006 verdoppelt", sagt Gabriele Beckers von der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt/Main. Schätzungen zufolge gehen bundesweit pro Monat mehr als 20.000 Beschwerden zu diesem Thema ein.
Überraschungen im Kleingedruckten... Infos und Kosten zu den Verträgen stehen oft im sogenannten Kleingedruckten, also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder ganz unten auf der Webseite, unterhalb des "Anmelde-", "Absenden-" oder "Test starten"-Buttons.
Durchschnittlich rund 120 Euro an Kosten verstecken sich hinter den vermeintlichen Gratisangeboten, haben die Verbraucherzentralen in Deutschland anhand ihrer Umfrage ermittelt.
Ein Viertel der Opfer ist minderjährig... In jedem vierten Fall ist ein Jugendlicher unter 18 Jahren auf den Trick hereingefallen. Dabei sind Verträge mit Jugendlichen oft gar nicht rechtskräftig. "Viele dieser Unternehmen spielen aber gerade mit der Unwissenheit der Verbraucher", sagt Rechtsanwalt Sven Karge vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) in Köln. Der Verband betreibt eine Internet-Beschwerdestelle im Netz (internet-beschwerdestelle.de).
Karge rät Betroffenen, Einspruch zu erheben, wenn eine unbekannte Rechnung ins Haus kommt. "Ich würde eine E-Mail oder ein Fax zurückschicken, in dem ich zum Ausdruck bringe, dass ich nicht weiss, was die von mir wollen und dass sie mich in Ruhe lassen sollen." In manchen Fällen sei die Sache damit bereits erledigt.
"Wichtig ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzulesen oder wenigstens zu überfliegen. Es gibt dort meist eine Rubrik 'Preise'", sagt Stephan Andreas.
Wenn Name und Adresse abgefragt werden, sollten Surfer stutzig werden!!
sagt Stephan Andreas, Wettbewerbsjurist bei der "Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" in Bad Homburg. Nicht selten verstecken sich dahinter aber Abonnements oder Kaufverträge.
Die Masche ist dabei meistens dieselbe:
Man sucht nach Hilfe bei den Hausaufgaben, möchte sich eine Fahrtroute ausdrucken, sucht nach Geburtstagsideen, nach Kochrezepten, Gedichten, Astrologie, möchte eine kostenlose SMS verschicken ...... und landet auf einer entsprechenden Internetseite.
"Es wird der Eindruck erweckt, als wären die Angebote gratis",
Mehr als die Hälfte der Zahlungsverweigerer (57 Prozent) erhielt laut Umfrage aber Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden. Sollte tatsächlich erneut eine Rechnung oder gar eine Mahnung in der Post liegen, raten Juristen und Verbraucherschützer, sich an eine Rechtsberatung zu wenden. "Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss ich sofort reagieren, denn dann laufen gesetzliche Fristen, um Widerspruch einzulegen", sagt Verbraucherschützerin Beckers. Anders sei es bei einer Mahnung von einem Inkassounternehmen. Diese sind "kein gerichtlicher Bescheid" und dienen meist nur als Drohkulisse.
Solche Drohungen funktionieren oft genug: "Vielfach denken die Leute, sie wollen keinen Ärger haben und zahlen den Betrag dann lieber", sagt Rechtsanwalt Karge. Juristen und Verbraucherschützer raten aber, sich nicht einschüchtern zu lassen: "Die Verträge sind in der Regel nicht wirksam, wenn die Kosten nicht ganz transparent auf der Webseite gekennzeichnet sind", erklärt Sven Karge.
Quelle: Vivien Leue/DPA
An dieser Stelle ein Thema, das von jedem, der ahnungslos im Internet surft, gelesen werden sollte. Wir widmen uns ganz besonders diesem Thema, da wir selbst Betroffene sind und dadurch festgestellt haben, das es ganz schnell auch Sie treffen kann!
Doch lesen Sie selbst....
VORSICHT!!
Gratisangebote im Internet überraschen Websurfer mit hohen Folgekosten
Erfolg gegen ABO-Fallen
Gegen Online Service Ltd. wurde ein juristischer Erfolg verbucht. Eine Verbraucherzentrale hat gerichtlich erwirkt, dass der Betreiber sogenannter Abo-Fallen im Internet seine Gewinne offenlegen muss. Der Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland kann damit die Information erhalten, die für ein weiteres gerichtliches Vorgehen gegen die umstrittene Firma notwendig sind. Illegale Gewinne können den Opfern dann auch wieder zurück gegeben werden, heißt es.
Alleine schon die richterliche Beurteilung als “vorsätzlich wettbewerbswidrig” gibt zu denken. Monatlich über
20 000 Opfer soll es geben, die nach Registrierung vermeintlicher Gratis-Angebote im Internet eingeschüchtert und zur Zahlung von Abo-Gebühren gebracht worden sind. Zu Unrecht, wie Gerichte immer wieder bestätigen.
Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1072/index.html